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EU Zulassung

Zulassungspflicht für Betriebe mit tierischen Lebensmitteln

Seit dem 01.01.2006 gilt das sogenannte EU-Hygienepaket, das eine behördliche Zulassung für Betriebe vorschreibt, die mit tierischen Lebensmitteln wie Fleisch, Milch oder Eiern umgehen.


Wer ist betroffen?

Eine Zulassung ist erforderlich für:

  • Einzelhandelsbetriebe, z. B. Metzgereien (ohne eigene Schlachtung), Hofkäsereien, Großküchen, Kantinen, Cateringbetriebe oder Gaststätten,
    wenn sie mehr als ein Drittel ihrer tierischen Lebensmittel
    – an andere Einzelhandelsbetriebe abgeben
    – oder über einen Umkreis von 100 km hinaus liefern.
  • Betriebe, die eigene Erzeugnisse tierischen Ursprungs an andere zugelassene Betriebe abgeben.


Wie wir Sie unterstützen

delphi Lebensmittelsicherheit begleitet Sie zuverlässig durch den gesamten Zulassungsprozess:

  • Erstellung der erforderlichen Dokumentation
  • Beratung zur räumlichen Gestaltung Ihres Betriebs
  • Unterstützung bei der Kommunikation mit Behörden


Sie sind sich unsicher, ob Sie zulassungspflichtig sind?

Kontaktieren Sie uns – wir beraten Sie gerne individuell und praxisnah.




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