EU Zulassung
Zulassungspflicht für Betriebe mit tierischen Lebensmitteln
Seit dem 01.01.2006 gilt das sogenannte EU-Hygienepaket, das eine behördliche Zulassung für Betriebe vorschreibt, die mit tierischen Lebensmitteln wie Fleisch, Milch oder Eiern umgehen.
Wer ist betroffen?
Eine Zulassung ist erforderlich für:
-
Einzelhandelsbetriebe, z. B. Metzgereien (ohne eigene Schlachtung), Hofkäsereien, Großküchen, Kantinen, Cateringbetriebe oder Gaststätten,
… wenn sie mehr als ein Drittel ihrer tierischen Lebensmittel
– an andere Einzelhandelsbetriebe abgeben
– oder über einen Umkreis von 100 km hinaus liefern. - Betriebe, die eigene Erzeugnisse tierischen Ursprungs an andere zugelassene Betriebe abgeben.
Wie wir Sie unterstützen
delphi Lebensmittelsicherheit begleitet Sie zuverlässig durch den gesamten Zulassungsprozess:
- Erstellung der erforderlichen Dokumentation
- Beratung zur räumlichen Gestaltung Ihres Betriebs
- Unterstützung bei der Kommunikation mit Behörden
Sie sind sich unsicher, ob Sie zulassungspflichtig sind?
Kontaktieren Sie uns – wir beraten Sie gerne individuell und praxisnah.
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